Sind Türspionkameras legal?

Sind Türspionkameras legal? Grundsätzlich sind natürlich alle käuflich zu erwerbenden Türspionkameras zunächst einmal legal. Hier braucht man keine Angst zu haben, denn gerade die modernen Türspionkameras bieten die Möglichkeit, auch bestimmte Funktionen zu aktivieren oder zu deaktivieren. Allerdings gibt es bei deren Einbau und Betrieb einiges zu beachten, da hier die rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes mit ins Spiel kommen.

Einfache Türspionkameras, die lediglich bei Knopfdruck ein Live-Bild zeigen und nicht über eine Aufzeichnungsfunktion verfügen, sind nach den rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes völlig unbedenklich, wenn sie etwa nur nach einem Klingeln aktiviert werden. Zulässig ist laut BGH-Urteil vom 8.4.2011 – Az. V ZR 210/10 eine Türspionkamera, die nur dann eingeschaltet wird, wenn die Klingel betätigt wird. Der Mieter hat das Recht, sich über klingelnde Personen zu informieren.Problematisch sind Türspionkameras mit Aufnahmefunktion

Problematisch sind Türspionkameras mit Aufnahmefunktion

Etwas anders sieht es bei den höherwertigen Türspionkameras mit entsprechenden Zusatzfunktionen wie einer Aufnahmefunktion aus, denn grundsätzlich darf man andere Personen im öffentlichen Raum nicht überwachen und diese Überwachung aufzeichnen. Dazu bedarf es deren Einverständnis. Fehlt dieses, kann es in einem Land, in dem der Datenschutz möglicherweise höher bewertet wird als die Sicherheit unbescholtener Bürger, den Nutzer in Schwierigkeiten bringen. Sollte nämlich irgendwer herausfinden, dass eine Türspionkamera das Geschehen vor der Wohnungstür aufzeichnet, ohne dass dies ausdrücklich genehmigt und ohne dass er damit ebenfalls einverstanden ist, so müsste diese wieder entfernt werden.

Man könnte nun möglicherweise auf den Gedanken kommen, das ignorieren zu können, solange niemand weiß, dass es sich bei dem eingebauten Modell in der Wohnungstür um eine Türspionkamera mit Aufzeichnungsfunktion handelt. Denn zumeist wäre das ohnehin von außen nicht zu erkennen. Der Bürger wird gewiss richtig entscheiden, wenn er zwischen seinem legitimen Sicherheitsbedürfnis und dem Datenschutz wählen muss. Diese Entscheidung muss aber jeder für sich selbst bei der Anschaffung von Sicherheitstechnik wie einer Türspionkamera treffen.

Die verdachtsunabhängige Videoüberwachung ist unzulässig

Rein rechtlich sieht das Ganze zunächst einmal so aus: Wenn die Türspionkamera sämtliche Personen, die auch zufällig an der Wohnungstür vorbeigehen, automatisch aufzeichnet, so ist das unzulässig. Denn dann würde es sich um eine pauschale und verdachtsunabhängige Videoüberwachung handeln. Das regelmäßige Erfassen des Eingangsbereichs eines Nachbarn, also zum Beispiel der gegenüber liegenden Wohnungstür ist durch eine Videoüberwachung ebenfalls nicht erlaubt, da dies eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellen würde.

Wenn der Nachbar und die anderen Mieter des Hause dies jedoch ausdrücklich schriftlich erlauben, wäre das natürlich wieder ganz anders. Und möglicherweise könnte man den anderen auch den Einbau einer Türspionkamera schmackhaft machen. Es geht bei einem gemeinsamen Treppenhaus und dessen Nutzung schließlich auch um deren Sicherheit. Möglicherweise werden künftige Ereignisse den Wunsch nach mehr Sicherheit verstärken.

Die Intersteel Türspionkamera mit extra großem Bildschirm*
Die Intersteel-Türspionkamera bietet ein hohes Maß an Sicherheit und Komfort. Von außen ist sie kaum von einem normalen Türspion zu unterscheiden. Die Intersteel-Türspionkamera ist eine gute Wahl für alle, die nach einer zuverlässigen und benutzerfreundlichen Lösung suchen, um den Bereich vor der Eingangstür im Blick zu behalten. Diese Türspionkamera zeichnet sich durch ihre unauffällige Optik, gute Funktionalität, gute Verarbeitungsqualität und einfache Bedienbarkeit aus.

Die Aufzeichnung ist nicht grundsätzlich unzulässig

Eine Überwachung mit Aufzeichnung etwa durch eine Türspionkamera ist nicht grundsätzlich unzulässig, wenn nur derjenige gefilmt würde, der die Klingel bedient. Zulässig ist demnach laut BGH-Urteil vom 8.4.2011 – Az. V ZR 210/10 eine Türspionkamera, die nur dann eingeschaltet wird, wenn die Klingel betätigt wird. Sind Türspionkameras legal? Ja, denn dem Mieter wird ausdrücklich das Recht zugesprochen, sich über klingelnde Personen zu informieren. Dabei sollte die Kamera so eingestellt sein, dass möglichst wenig öffentlich zugängliche Bereiche erfasst werden, und vor allem nur die klingelnde Person gezeigt wird. Das wäre bei den aktuellen Modellen ohnehin der Fall. Die Frage ist also nicht, sind Türspionkameras legal, sondern welche Funktion geht mit den hiesigen Datenschutzbestimmungen konform und welche nicht.

Der Spielraum für Hauseigentümer ist größer

Noch etwas anders sieht die Angelegenheit für Hauseigentümer aus, wenn Personen deren Grundstücke betreten, um an der Haustür zu klingeln oder sich sonst wie im Eingangsbereich zu schaffen machen. Hier ist die Überwachung durch eine Türspionkamera zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechts erforderlich ist und keine öffentlichen Bereiche dabei gefilmt werden. Ein ganz kleines Hinweisschild mit einem Symbol für Videoüberwachung am Grundstückszugang dürfte dann ausreichen, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. Sind Türspionkameras legal, ist auch hier nicht die richtige Frage, sondern was ist zur Wahrnehmung des Hausrechts notwendig. Der Hauseigentümer hat hier jedenfalls die weitaus besseren Karten als der Mieter.

Es ist legal, sich mit einer Türspionkamera zu schützen

Es ist legal und richtig, sich vor Kriminalität zu schützen. Es gibt zum Glück genügend Möglichkeiten, fast jede Türspionkamera so einzusetzen, dass sie den Bestimmungen des Datenschutzes gerecht wird. Dafür sorgen schon im ureigensten Interesse die Hersteller dieser Sicherheitstechnik. Für alles andere ist jeder selbst verantwortlich. Sind Türspionkameras legal? Ja, sie sind es, wenn man vor allem als Mieter bestimmte Einschränkungen hinnimmt.

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