Unabhängig von Statistiken, die ohnehin bei Bedarf – also vor Wahlen – geschönt werden, haben in Deutschland sehr wenige Dinge konstantes Wachstum bis eben auf die Kriminalität bei Delikten wie dem Einbruch. Besonders Rentner und Alleinstehende werden von der hiesigen Politik im Stich gelassen und Berufsverbrechern und Betrügern aller Art ausgeliefert.
Die Zahl der Einbrüche steigt weiter, auch wenn das Gegenteil mitunter behauptet wird. Und der Grund dafür ist, dass vielfach Delikte wie Einbruch und Betrug an der Haustür schon gar nicht mehr angezeigt werden, weil viele Bürger angesichts der miserablen Aufklärungsquoten resigniert haben.
Alle zwei bis drei Minuten ein Einbruch
Einige Zahlen sprechen jedoch für sich. So wird zumindest rein statistisch alle zwei bis drei Minuten in Deutschland – vor allem in den größeren Städten – ein Einbruch verübt und in zwei von drei Fällen sind die Täter erfolgreich. Zumeist hält sich nach Angaben der Versicherer der materielle Schaden in Grenzen, denn bei vielen Opfern ist Dank der herrschenden Politik ohnehin nicht mehr viel zu holen.
Aber jeder kann wohl nachempfinden, wie es sich anfühlt, wenn in die Privatsphäre der eigenen vier Wände Fremde eingedrungen sind, Schubladen und Kleider durchwühlt werden. Persönlich wichtige Gegenstände, Erinnerungsstücke bzw. Erbstücke zerstört oder gestohlen werden, die auch mit Geld unersetzbar sind.
Viele Opfer haben später psychische Probleme
Der brutale und rücksichtslose Eingriff in die Privatsphäre hat natürlich für viele Opfer schwere psychische Probleme zur Folge wie schlaflose Nächte, Angststörungen, schließlich bis hin zu seelischen Lähmungen. Und dabei sollte man sich doch gerade zu Hause am wohlsten und sichersten fühlen. Wen wundert es da, dass sich das Sicherheitsgefühl in diesem Lande auf Grund der sich immer weiter ausbreitenden Kriminalität, die nur Konsequenzen für die Opfer hat, immer weiter verflüchtigt?
Einbruchdiebstahl – wann zahlt die Versicherung?
Ein Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn sich eine unberechtigte dritte Person gewaltsam den Zutritt durch Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen zu fremden Wohnungen verschafft und dort stiehlt. Damit die Versicherung zahlt, zumeist die Hausratversicherung, müssen nachweisliche Einbruchspuren an Türen oder Fenstern vorliegen, und es wurden Gegenstände und Inventar entwendet oder zerstört.
Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert
Falls nichts gestohlen wird, aber Einrichtungsgegenstände zerstört werden, handelt es sich um sogenannten Vandalismus. Auch dieser ist mitversichert, und der Schaden wird ersetzt. Und zwar in der Höhe, um sich die gestohlenen oder zerstörten Gegenstände in gleicher Art und Güte wiederbeschaffen zu können.
Dieser Wiederbeschaffungswert ist also der Preis, den der Geschädigte ersatzweise für einen wirtschaftlich gleichwertigen Gegenstand aufbringen müsste. Hier kommt schon ein Aber. Der Geschädigte muss dafür für jeden Gegenstand im Grunde einen Beleg vorlegen können. Nur, wer kann das schon?
Des weiteren ersetzt die Hausratversicherung die Reparaturkosten bei aufgebrochenen Fenstern und Türen inklusive beschädigter Sicherheitstechnik. Hier das nächste Aber. Es wird repariert, wodurch man natürlich letztlich ein Bauelement mit Einbruchsspuren behält.
Bei Diebstahl oder Trickbetrug wird nichts ersetzt
Es wird von der Hausratversicherung eben nur dann etwas ersetzt, wenn ein Einbruchdiebstahl vorliegt und die Verbrecher nicht von den Bewohnern in die Wohnung gelassen wurden, weil diese eben nicht zum Beispiel über eine Türspionkamera verfügten, die den Einlass verhindert hätte.
Also nochmals: Nicht versichert sind einfache Diebstähle, zum Beispiel durch Personen, die man zuvor in die Wohnung gebeten hatte, oder die sich durch eine offene Haustür oder Wohnungstür Zutritt verschafft haben. Bei einfachem Diebstahl oder Trickbetrug zahlt die Hausratversicherung nichts!
Der Einbau eines Türspions wie auch einer Türspionkamera gilt übrigens als geringfügiger Eingriff in die Substanz der Mietsache und muss daher nach geltender Rechtslage vom Vermieter während der Mietzeit hingenommen werden.
Zusätzlicher Einbruchschutz ist notwendig!
Um einen Einbruch zu vereiteln, sind natürlich zusätzliche Sicherungsmaßnahmen nötig. Und am besten ist es natürlich, wenn die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen so abschreckend sind, dass es nicht einmal zu einem Einbruchsversuch kommt, denn wie schon gesagt, zahlt bei diesem die Versicherung nichts. Die Erfahrung zeigt zudem, dass der Einbruchsversuch abgebrochen wird, wenn die Attacke gegen fremdes Eigentum länger als ein paar Minuten dauert.
Nach Untersuchungen der Polizei sind bei Einfamilienhäusern die Fenster und vor allem die Balkontüren der erste Ansatzpunkt für Einbrecher. Zusätzliche mechanische Einbruchsicherungen an Fenstern, Türen, Fenstertüren und Kellerschächten in Form von zusätzlichen Schlössern, bedeutet zusätzlichen mechanischen Widerstand für die Einbrecher und damit eine große Chance, diese abzuwehren.
Bevorzugt wird in Mehrfamilienhäuser eingebrochen
Wichtig bei der Einbruchsvorbeugung ist die Tatsache, dass 75 Prozent aller Wohnungseinbrüche in Mehrfamilienhäusern stattfinden, wobei Wohnungen im Erdgeschoss besonders betroffen sind.
Besonders für Mieter einer solchen Wohnung ist Eigeninitiative angezeigt, denn er hat keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter auf den den Einbau zum Beispiel von einbruchhemmenden Türen.
Es sei denn, es wurden schon Einbruchversuche unternommen oder auch tatsächlich eingebrochen und erneute Einbrüche sind wahrscheinlich. Nur dann kann der Mieter Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Vermieters verlangen. Das hat auch versicherungstechnisch einen guten Grund.
Das sollten Sie unbedingt beachten:
Für alle Versicherten gilt, dass nach dem zweiten Einbruch von der Versicherung erhöhte Sicherungsmaßnahmen gefordert werden, wofür in der Regel eine vierwöchige Frist gesetzt wird. Nach dem dritten Einbruch steht der Versicherungsschutz „grundsätzlich“ auf dem Spiel, d.h. nicht nur bei der aktuellen Versicherungsgesellschaft, sondern künftig auch bei allen anderen Gesellschaften. Das könnte natürlich für Hauseigentümer wie auch für Mieter fatale Folgen haben.
Sicherheitstechnik erhöht Risiko für Einbrecher
Unglaublich, aber 43 Prozent aller Einbruchsversuche scheitern jüngsten Erkenntnissen zur Folge an eingebauter Sicherungstechnik. Entsprechend sinnvoll ist die Ergänzung mechanischer Sicherungsmaßnahmen durch eine elektronische Einbruchsicherung. Zwar wird sie keinen Einbruch durch zu allem entschlossene Verbrecher verhindern, aber sie erhöht für Gelegenheitseinbrecher das Risiko enorm, entdeckt zu werden.
Sobald diese Tätergruppe eine Alarmsirene auslöst oder das Blitzlicht einer Kamera wahrnimmt, wird von dieser der Einbruch abgebrochen und die Flucht ergriffen. Allein schon die sich durch einen Bewegungsmelder plötzlich einschaltende grelle Beleuchtung kann Wunder wirken. Wer länger abwesend ist, sollte auch über per Zeitschaltuhr gesteuerte Lampen und Rolläden nachdenken, die die Anwesenheit der Bewohner vortäuschen.
Effektiver Schutz ist nicht teuer
Sich und die eigenen vier Wände effektiv zu schützen, ist mittlerweile kostengünstig möglich und einfach zu bewerkstelligen. Gerade die neueren elektronischen Alarmanlagen sind eine wirkungsvolle Ergänzung zu mechanischen Maßnahmen, wie verstärkten Fenstern und Türen.
Hochwertige mechanische und elektronische Sicherheitstechnik ist heute erschwinglich geworden. Und trotzdem beugen nur neun Prozent der Bürger mit Videoüberwachungs- oder Alarmanlagen gegen Einbrüche vor. In dieser Hinsicht kann also noch sehr viel mehr getan werden, um sich selbst besser zu schützen und den Verbrechern das Leben ein klein wenig schwerer zu machen.
Hier ist jeder selbst in der Verantwortung, denn der Staat schützt die Bürger nicht mehr in dem Maße, wie es seine Aufgabe wäre.
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