Technischer Einbruchschutz für mehr Sicherheit

Technischer Einbruchschutz ist ein wichtiges Thema

Technischer Einbruchschutz ist vor allem für die ein Thema, die bereits Opfer von Einbrechern und Dieben geworden sind. Alle anderen sollten sich natürlich präventiv um ihre Sicherheit kümmern und so einem Einbruch oder Diebstahl vorbeugen.

Das Gefühl, in diesem Land nicht mehr sicher zu sein, beruht auf Tatsachen, die mehr und mehr Bürger im Alltag erleben müssen, wenn sie Verbrechensopfer geworden sind. Nur wird das begreiflicherweise in der Öffentlichkeit nicht in dem Maße thematisiert, wie es notwendig wäre. Denn würde das geschehen, wäre das die Bankrotterklärung des Staates. Denn obwohl der Staat von den Steuereinnahmen lebt, die die rechtschaffenen Bürger erwirtschaften, versagt er kläglich bei seinem Kernauftrag, die Sicherheit zu gewährleisten und die Privatsphäre und das Eigentum der Bürger zu schützen.

Wenn es nur bei etwa 2,6 Prozent der erfassten Einbrüche überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann hat der Staat seinen Vertrag mit den Bürgern, diesen als Gegenleistung für dessen Abgabenleistung zu schützen, einseitig aufgekündigt. Welche Motive er dabei möglicherweise hat, ist schlicht unerheblich.

Sicherheit ist ein Grundbedürfnis

Jeder Mensch aber braucht Sicherheit, vor allem die in den eigenen vier Wänden, um sich geborgen fühlen und frei entfalten zu können. Um einfach nur friedlich leben zu können, ist diese Sicherheit geradezu ein Grundbedürfnis. Wenn der Staat mit seinem Polizeiapparat und seiner Justiz nicht mehr in der Lage oder Willens ist, seine Kernaufgabe zu erfüllen, dann müssen die Bürger zur Selbsthilfe greifen. D.h. sie müssen für ihren Schutz selbst sorgen, im wahrsten Sinne des Wortes den Selbstschutz organisieren. Technischer Einbruchschutz ist deshalb ein sehr wichtiges Thema. Es liegt auf der Hand, daß es sich hier in erster Linie um technische Sicherungsmaßnahmen der eigenen vier Wände handeln dürfte.

Was die Kriminalitätsentwicklung angeht, verschlechtert sich die Sicherheitslage seit Jahren. Und auch die Zahl der Wohnungseinbrüche und der Delikte an der Wohnungstür bzw. Haustür wird nicht kleiner. Wurden vor einigen Jahrzehnten noch 32 Prozent der Diebstahldelikte von den Ermittlern aufgeklärt worden, sind es heute weit weniger als 30 Prozent. Das ist aber natürlich nur ein Teil der brutalen Wirklichkeit. Nur in etwa 2,6 Prozent der Fälle kommt es auch zu einem Gerichtsverfahren

Somikon-Türspionkamera mit nützlichen Sonderfunktionen*
Die Somikon-Türspionkamera zeichnet sich durch nützliche Sonderfunktionen aus. Der Funktionsumfang macht die Somikon zu einer guten Überwachungskamera im Türspionkamera-Format. Beim Türspion-Modus der Somikon PX-3697-919 schaltet sich der Bildschirm sofort ein, wenn jemand klingelt. So kann man sehen, wer hereingelassen werden möchte. Dieser digitale Türspion eignet sich für den Einsatz in Mehrfamilienhäusern, wenngleich auch der Einbau in einer Haustür durchaus möglich ist.

Staatliche Aufklärungsquote ist Verschleierung

Jedermann weiß natürlich abseits aller Desinformation und Verschleierung, daß ein Gerichtsverfahren noch lange keine Verurteilung bedeutet in einem Land, wo Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte von Tätern mehr Gewicht haben als der Schutz der Menschen, die einfach nur sicher und frei leben wollen. Bei über zwei Drittel aller Fälle, die von der Polizei mit der Ermittlung eines Tatverdächtigen als aufgeklärt verbucht worden seien, habe die Staatsanwaltschaft die Beweislage für zu dünn gehalten. Sei es schließlich doch zu einer Anklage gekommen, so seien davon etwa 75 Prozent der Tatverdächtigen verurteilt worden. Zur Überführung von Tätern hätten sich vor allem Fingerabdrücke und DNA-Spuren sowie Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras als erfolgreich erwiesen.

Das Bundeskriminalamt gab für die letzten Jahre eine Aufklärungsquote von etwa 15 Prozent bundesweit an. Diese Zahl, die heute gewiss nicht höher sein dürfte, soll möglicherweise eine alternative Wirklichkeit vermitteln. In der polizeilichen Kriminalstatistik gilt ein Fall nämlich als aufgeklärt, sobald die Polizei mindestens einen Tatverdächtigen namentlich nennen kann, auch wenn die Polizisten schließlich keine oder nur unzureichende Beweise gegen diesen finden.

Technischer Einbruchschutz ist eine Alternative

Da der Staat durch Untätigkeit die Sicherheit seiner Bürger aufs Spiel setzt, ist natürlich Selbsthilfe das Gebot der Stunde. Aber was kann nun der friedliche Bürger tun, um sich und sein Eigentum zu schützen?

Wie es die Praxis immer wieder zeigt, sind mechanische Sicherungen an Türen und Fernstern absolut sinnvoll. An diesen Sicherungen scheitern die meisten Einbruchversuche. Vor allem Pilzkopfverriegelungen, Mehrpunktverriegelungen und Querriegelschlösser sind die besten Vorkehrungen, um Einbrecher und Diebe aufzuhalten. So kann schon für ein paar hundert Euro ein Haus abgesichert werden.

Eine einbruchhemmende Haustür, ein quer dahinter liegendes Panzerriegelschloss und Fenster mit Sicherheitsglas, Pilzkopfverriegelungen und abschließbare Fenstergriffe sind sehr gut dazu geeignet, die allermeisten Einbrecher abzuschrecken.

Prävention durch Türspionkameras

Wenn dann noch eine Türspionkamera und/oder eine WLAN-Kamera vorhanden ist, wird damit nicht nur die eigene Sicherheit durch Aufklärung erhöht, wer vor der Tür steht, sondern auch Beweismaterial im Fall des Falles gesichert. Beides verhindert in Abwesenheit gewiss nicht den Einbruch, trägt aber möglicherweise zur Verurteilung der Banditen bei.

Als Hauseigentümer sollte man zudem auch über die Montage von sichtbaren Überwachungskameras nachdenken. Ganz unabhängig von der möglichen Sicherung von Beweismaterial ist die präventive Wirkung zwar nicht in Statistiken zu erfassen, aber es ist unbestritten, daß durch Überwachungskameras vor allem Einbrecher abgehalten werden.

Das ist vielleicht auch der Grund, warum die Akzeptanz für Überwachungskameras und anderen technischen Einbruchschutz wie zum Beispiel auch Alarmanlagen stark gestiegen ist. Je nachdem, was gerade mal wieder passiert ist, soll Akzeptanz für Überwachungskameras zwischen 50 und 80 Prozent liegen. Tendenz sicher steigend.

Datenschutz gegen legitimes Sicherheitsbedürfnis

Bei allen Überlegungen sollte immer klar sein, daß man bestimmte Sicherheitstechnik nicht immer so anwenden kann, wie es notwendig wäre und wie man es daher gerne hätte. Derselbe Staat, der seine Steuern zahlenden Bürger gegen die Kriminellen im Stich lässt, versagt ihnen nicht nur den Schutz, sondern behindert mit seinen Vorschriften, die nur die Täter schützen, oft den effektiven und legitimen Selbstschutz. Darüber sollte sich jeder, der sich sinnvolle Sicherheitstechnik anschafft, im Klaren sein.

Wie bei so vielen anderen Dingen stellt sich hier die Frage, was legal und legitim ist. Ohne jetzt zur Gesetzesverletzung aufrufen zu wollen, diese Frage kann jeder um seine Sicherheit besorgte Bürger nur für sich selbst beantworten.

Es sei aber die Frage erlaubt, für wen der sogenannte Datenschutz gut sein soll? Wer hat etwas davon? Ein Datenschutz jedenfalls, der nur dafür sorgt, dass der rechtschaffene und friedliche Bürger Schwierigkeiten bekommt, wenn er sich und sein Eigentum schützt, müsste zumindest modifiziert werden.

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